Rechtsanwaltskanzlei
STARK

Kanzlei

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Firmenphilosophie

Oberstes Gebot der Kanzlei Stark ist es den Mandanten vor ungerechtfertigten Eingriffen in seine rechtlichen Positionen zu schützen.

Hierbei liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit nicht nur auf der Durchsetzung von rechtlichen Positionen, sondern auch auf Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Mandanten. Dies wird erreicht durch den engen persönlichen Kontakt zum Mandanten.

Häufig entstehen rechtliche Probleme dadurch, daß eine vorsorgliche Absicherung der rechtlichen Positionen unterbleibt bzw. nur unzulänglich wahrgenommen wird.

Die Kanzlei Stark bietet dem Mandanten in sämtlichen Rechtsgebieten eine umfassende rechtliche Beratung und Wahrnehmung seiner Interessen (z.B. in der Vertragsgestaltung), wodurch Kosten gespart werden können.

Tätigkeitsgebiete

Die Rechtsanwaltskanzlei Stark vertritt Sie auf vielfältigen Rechtsgebieten wie etwa:

  1. Allgemeines Zivilrecht
  2. Arbeitsrecht
  3. Handels- und Gesellschaftsrecht
  4. Internetrecht
  5. Mietrecht
  6. Strafrecht
  7. Verkehrsrecht
  8. Wettbewerbs- und Kartellrecht

Nähere Informationen zu diesen Rechtsgebieten finden Sie hier (PDF, 30kB).